Regeln für die Mitgliedschaft in der TauschOase Schöneberg

Die TauschOase Schöneberg ist ein selbstverwaltetes Projekt zur Förderung der Nachbarschaftshilfe. Sie versteht sich demokratisch und kooperativ.

Währung


Verrechnungseinheit für die Tauschaktivitäten ist der Klunker. Die genaue Höhe der Vergütung für einen Tauschvorgang handeln die TauschpartnerInnen unter sich aus. Die TauschOase empfiehlt: 20 Klunker entsprechen einer Zeitstunde Arbeit. Verschiedene Tätigkeiten sollten dabei gleich bewertet werden.

Mitglieder-Klunker-Konten


Jedes Mitglied erhält ein persönliches Klunker-Konto mit einer eigenen Klunkerkonto-Nummer. Diese Nummer entspricht der Mitgliedsnummer. Verfügung über das Konto hat nur die kontoführende Person sowie von ihr berechtigte Personen. Jedes Konto hat ein Limit von 300 Klunker für Soll. Monatlich werden von jedem Einzelmitglied 5 Klunker abgebucht und dem Konto 1 der TauschOase gutgeschrieben. Mit dieser Klunker-Gebühr wird die Miete für das Büro (100 Klunker im Monat), die Arbeit des Büroteams und sonstige Arbeiten für die TauschOase, wie Mithilfe bei den Festen oder handwerkliche Arbeiten und Dienstleistungen vergütet.

Buchungen


Bei einem Tausch wird eine Tauschmitteilung ausgefüllt, der sogenannte "Klunkerzettel" - vergleichbar der Überweisung bei einer Bank. Dieser Klunkerzettel wird dem Tauschbüro zur Verrechnung übergeben. Mitglieder, die eine Emailadresse haben, können sich die (Post-Wege) ersparen und die Klunker-Anweisung per Email durchgeben. Wichtig sind dabei immer die Kontonummern (Mitgliedsnummern) der jeweiligen TauschpartnerInnen und die Art der Dienstleistung. Sachaufwendungen, zum Beispiel die Zutaten für das Kuchenbacken, das Benzin für eine Transport-Autofahrt oder das Holz für das Tischlern, können in Euro abgerechnet und bar vergütet werden. Der Klunkerzettel verliert seine Gültigkeit drei Monate nach dem Tauschdatum. Beschwerden über Tauschleistungen verjähren ebenfalls nach drei Monaten.

Transparenz


Der Stand aller Konten und die darauf erfolgten Buchungen sind innerhalb der TauschOase öffentlich. Alle Verwaltungsvorgänge in der TauschOase können von jedem Mitglied eingesehen werden.

Zeitung


Tauschangebote und -gesuche werden in der am ersten Donnerstag im Monat erscheinenden Marktzeitung veröffentlicht. Redaktionsschluss ist der letzte Donnerstag im Monat. Die Zeitung ist kostenfrei. Nichtmitglieder erhalten die Marktzeitung ohne Angabe der Mitgliedertelefonnummern. Die Redaktion behält sich das Recht vor, Anzeigen, die dem Geist der TauschOase widersprechen, zurückzuweisen.

(Euro-)Jahresbeitrag


Bei Eintritt in die TauschOase wird ein Jahresbeitrag von 6 € gezahlt. Dieser Beitrag wird jährlich neu erhoben. Der Beitrag kann bar entrichtet werden oder auf das jetzige TauschOasenkonto, das im Impressum der Marktzeitung zu finden ist, überwiesen werden. Dieser Jahresbeitrag wird verwendet für Telefonrechnungen incl. Interneteinwahlen, Büromaterialien, Reparaturen, Gerätekauf, Feste etc.

Verpflichtungen

Austritt


Die Mitglieder können jederzeit die TauschOase verlassen, wenn sie ihren Euro-Mitgliedsbeitrag für die Zeit ihrer Mitgliedschaft entrichtet haben und einen negativen Klunker-Kontostand ausgeglichen haben. Negative Klunkerstände können durch Dienstleistungen, Verkäufe und/oder Klunker-Schenkungen von anderen Mitgliedern ausgeglichen werden. Ein Klunker-Guthaben wird automatisch bei Austritt dem TauschOasenkonto 1 gutgeschrieben, es sei denn, es wird eine Schenkung an ein Mitglied gemacht.

Ausschluss


Mitglieder können ausgeschlossen werden, wenn sie die vorgenannten Regeln nicht einhalten oder andere Mitglieder schwerwiegend schädigen.

Entscheidungsfindung


Das Entscheidungsgremium der TauschOase Schöneberg ist die jährlich stattfindende Mitgliederversammlung, die Entscheidungsbefugnisse und Aufgaben an Arbeitsgruppen bzw. das Büroteam delegieren kann. Stimmberechtigt sind nur Mitglieder, die ihren Beitrag für das laufende Jahr gezahlt haben.

Die Mitgliederversammlung wählt jährlich eine Verant­wortlichengruppe, bestehend aus drei Mitgliedern. Sie hat zwischen den Mitgliederversammlungen das Recht und die Verantwortung, alle für den laufenden Betrieb der Tau­schOase anfallenden Entscheidungen zu treffen.

Berlin, 15. Juli 2004 (Ergänzte Fassung vom 17. Dezember 2010)